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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind nun für viele Webseiten Änderungen an den Cookie-Bannern erforderlich: Ein einfacher Hinweis auf Cookies und die Datenschutzerklärung reichen nicht mehr aus, stattdessen muss die Wahlmöglichkeit angeboten werden, Cookies anzunehmen oder abzulehnen.
Als im Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wirksam wurde, war klar, dass die Verwendung von Cookies (spezielle Textdateien, die auf dem Rechner des Benutzers Daten speichern und die später wieder ausgelesen werden können) nur unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt ist. Hierfür ist ein Hinweis auf der Webseite unbedingt erforderlich; er erscheint, wenn die Seite zum ersten Mal geöffnet wird. Mit den Anpassungen aller von uns betreuten Webseiten haben wir dies im vergangenen Jahr korrekt umgesetzt.
Nun hat sich die Auslegung des Rechts und die Bestimmung für die praktische Anwendung leider erneut verschärft. Am 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, nach dem die bisher übliche Opt-Out-Lösung nicht mehr zulässig ist.
Stattdessen wird nach Auffassung der meisten Expert*innen als Konsequenz aus dem Urteil eine sogenannte Opt-In-Lösung verlangt.
Das heißt, direkt bei Aufruf der Webseite, noch bevor ein Cookie gesetzt (also irgendwelche Daten gespeichert) werden, muss die Möglichkeit bestehen, dieser Speicherung zuzustimmen oder aber sie komplett abzulehnen. Ferner muss diese Einstellung jederzeit geändert werden können.
Konkret heißt das:
• Die heute noch vorherrschende Praxis, auf die Verwendung von Cookies bei Aufruf nur hinzuweisen, ist nicht mehr zulässig;
• Auf dem Cookie-Banner müssen zwei Schaltflächen o.ä. angeboten werden: Ja oder Nein zu Cookie-Nutzung;
• Erst nach Klick auf die Schaltfläche für die Zustimmung darf ein Cookie gesetzt werden;
• Auf der Seite muss jederzeit eine Schaltfläche zur Änderung der Cookie-Einstellung erreichbar sein.
In den kommenden Wochen werden sich alle, die eine Webseite betreiben, auf diese verschärfte Auslegung der Rechtslage einstellen müssen.
Sollte bei Ihnen in diesem Punkt online noch Handlungsbedarf bestehen, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir haben die passende Lösung für Sie parat.
Webseiten, die in Zukunft nicht rechtskonform sind, gehen das Risiko ein abgemahnt zu werden und größere Bußgeldstrafen bezahlen zu müssen. Dieses Problem wollen wir in Ihrem Interesse vermeiden.
Rufen Sie uns jetzt an unter: 0761 5563857
Ihr kaiser-grafix Team
Weiterführende Texte und Quellen-Angaben finden Sie hier (Bericht Tagesschau; Heise Newsticker Cookies; Heise Newsticker DSGVO)