Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur für neue Medien und Trickfilm kaiser-grafix

Geltungsbereich
Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern

1. Vertragsinhalt

1.1 Die Werbeagentur für neue Medien und Trickfilm kaiser-grafix (nachfolgend Agentur kaiser-grafix genannt) ist eine Multimedia Agentur und erbringt Dienstleistungen sowie Produktlieferungen auf dem Gebiet der neuen Medien. Das Leistungsspektrum der Agentur kaiser-grafix umfasst die Beratung, Planung und Konzeption sowie die Durchführung auf Grundlage der Konzeption in den Bereichen:

  • Internet- und Screendesign, Webentwicklung und Programmierung
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Trickfilm und Werbefilm
  • Print-Produkte
  • Corporate Design

1.2. Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen bzw. der gelieferten Produkte ergeben sich aus dem Angebot und den technischen Leistungsbeschreibungen hierzu.

1.3. Die Agentur kaiser-grafix ist nicht zu persönlicher Leistungserbringung verpflichtet. Sie kann sich zur Erfüllung Subunternehmer heranziehen.

2. Termine

2.1. Die Termine zur Leistungserbringung richten sich nach dem Angebot der Agentur kaiser-grafix. Die Agentur kaiser-grafix bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten.

2.2. Der Terminplan ist schriftlich festzulegen. Termine, durch deren Nichteinhaltung eine Vertragspartei auch ohne Mahnung in Verzug gerät (§ 286 Abs. 2 BGB), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

2.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden hat die Agentur kaiser-grafix nicht zu vertreten und berechtigt die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur kaiser-grafix zeigt dem Kunden die Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt an.

3. Vergütung, Zahlungsbedingungen

3.1. Sämtliche Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem Angebot der Agentur kaiser-grafix.

3.2. Die im Angebot der Agentur kaiser-grafix genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die in der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

3.3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Etwaig erforderliche Nachkalkulationen des Preises legt die Agentur kaiser-grafix dem Kunden schriftlich zur Genehmigung vor, sobald sich ein unvorhersehbarer Mehraufwand für die Projektumsetzung abzeichnet.

3.4. Soweit nichts Anderweitiges vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Skonto-Abzug zur Zahlung fällig.

3.5. Die Agentur kaiser-grafix behält es sich nach eigenem Ermessen vor, Leistungen nur gegen Vorauskasse er erbringen.

3.6. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen.

3.7. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.8. Bei Zahlungsverzug des Kunden richten sich die Ansprüche der Agentur kaiser-grafix nach den gesetzlichen Verzugsregelungen. Es steht der Agentur kaiser-grafix jedoch frei, bei einem nachgewiesenen höheren Verzugsschaden diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur kaiser-grafix die für die Leistungserbringung gemäß des Angebots die wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.

4.2. Soweit der Kunde der Agentur kaiser-grafix Vorlagen (z.B. Texte, Bilder, Logos, Sounddateien etc.) zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung der Vorlagen berechtigt ist. Der Kunde garantiert der Agentur kaiser-grafix, dass der Agentur das Recht zusteht, die übergebenen Vorlagen zu vervielfältigen oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur kaiser-grafix von allen Ansprüchen, die von dritten Personen wegen der Verletzung diesbezüglicher Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder Persönlichkeitsschutzrechte erhoben werden, freizustellen.

5. Gewährleistung

5.1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit des übermittelten Werkes sowie die zur Korrektur überlassenen Entwürfe der Agentur kaiser-grafix zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, die übermittelten Werke auf offensichtliche Mängel, die einem Durchschnittsanwender ohne weiteres auffallen, zu untersuchen.

5.1.1. Offensichtliche Mängel, insbesondere leicht sichtbare Funktionsmängel sind gegenüber der Agentur kaiser-grafix unverzüglich nach Lieferung unter konkreter Angabe des behaupteten Mangels schriftlich zu rügen.

5.1.2. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen gegenüber der Agentur kaiser-grafix nach Erkennen des Mangels durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen unter konkreter Angabe des behaupteten Mangels schriftlich gerügt werden.

5.2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das überlassene Werk in Anlehnung des betreffenden Mangels als genehmigt.

5.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Agentur kaiser-grafix nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Mängel eines Teils des gelieferten Werkes berechtigen nicht zur Beanstandung des gesamten Werkes, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

6. Haftung

6.1. Die Agentur kaiser-grafix haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2. Soweit die Agentur kaiser-grafix leicht fahrlässig vertragswesentliche Pflichten verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

7. Einräumung von Nutzungsrechten

7.1. Art und Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten richtet sich nach dem Angebot der Agentur kaiser-grafix.

7.2. Enthält das Angebot der Agentur kaiser-grafix keine Regelung zur Einräumung von Nutzungsrechten, gewährt die Agentur kaiser-grafix den Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig. Ein Nutzungsrecht für Dritte ist ausgeschlossen.

7.3. Zieht die Agentur kaiser-grafix zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach dem Verwendungs-zweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und entsprechend dem Umfang von 7.1 oder 7.2 an den Kunden übertragen.

8. Urheberbenennung

8.1. Sämtliche von der Agentur kaiser-grafix erbrachten Werke sind vom Kunden unter deutlichem Hinweis an geeigneter Stelle auf die Produktionsstätte kaiser-grafix zu veröffentlichen (Link auf www.kaiser-grafix.de mit „title-tag“, Einblendung des Logos von kaiser-grafix).

8.2. Das Logo der Agentur kaiser-grafix ist mit der Website von kaiser-grafix zu verlinken.

9. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich für die Zwecke des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden und streng vertraulich zu behandeln. Die Agentur verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

10. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenen Streitigkeiten Freiburg im Breisgau.

11. Abwehrklausel

Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen der Agentur kaiser-grafix. Den
Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner wird ausdrücklich widersprochen.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.